Besteuerung von Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009

Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009

Für Pkws mit Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2009 wird eine CO2-orientierte Besteuerung angewandt.
Auf diese Weise werden Pkw mit niedrigem CO2-Ausstoß steuerlich günstiger gestellt als Pkw mit einem hohen CO2-Ausstoß. Die Jahressteuer setzt sich aus einem nach dem Hubraum des Fahrzeuges orientierten Grundbetrag und einem CO2-orientierten Betrag zusammen.
Neben dem Erstzulassungsdatum sind zudem folgende Parameter entscheidend:

  • Antriebsart (Otto-, Diesel-, Wankelmotor)
  • Hubraum (in ccm)
  • CO2-Wert (Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I)

Die Steuer beträgt für Pkw mit Otto- und Wankelmotor

  • 2,00 Euro Grundbetrag je angefangene 100 ccm Hubraum zuzüglich
  • 2,00 Euro CO2-abhängiger Betrag je g/km.

Vom CO2-Wert bleiben bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2011 120 g/km steuerfrei. Bei Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2012 reduziert sich dieser Wert auf 110 g/km. Bei Erstzulassung ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km.

Für Pkw mit einem Dieselmotor beträgt die Steuer

  • 9,50 Euro Grundbetrag je angefangene 100 ccm Hubraum zuzüglich
  • 2,00 Euro CO2-abhängiger Betrag je g/km.

Für Pkw mit Erstzulassungsdatum zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 findet eine sogenannte Günstigerprüfung statt, bei der die günstigere Steuerhöhe von beiden zuvor aufgeführten Berechnungsarten zugrunde gelegt wird.

Angaben ohne Gewähr. Quelle: Zoll Online