Besteuerung von Wohnmobilen

Wohnmobile unterliegen in erster Linie einer gewichtsorientierten Besteuerung. Daneben ist die Höhe der Steuer von der Schadstoffklasse abhängig.
Die Steuersätze sind breit gefächert und erstrecken sich in Abhängigkeit der Schadstoffklasse von 10,00 Euro bis 40,00 Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht.

Im Einzelnen gelten die nachfolgenden Steuersätze:

Schadstoffklasse S 4

Wohnmobile, die mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen

Gesamtgewicht in Kilogramm Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht
bis zu 2.000 16,00
über 2.000 10,00

insgesamt jedoch nicht mehr als 800,00 Euro

Schadstoffklassen S 3 oder S 2

Wohnmobile, die der Schadstoffklasse S 3 oder S 2 entsprechen

Gesamtgewicht in Kilogramm Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht
bis zu 2.000 24,00
über 2.000 10,00

insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000,00 Euro

Weitere Klassen

Wohnmobile, die die vorhergehenden Voraussetzungen nicht erfüllen

Gesamtgewicht in Kilogramm Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht
bis zu 2.000 40,00
über 2.000 bis zu 5.000 10,00
über 5.000 bis zu 12.000 15,00
über 12.000 25,00

Angaben ohne Gewähr. Quelle: Zoll Online.