Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kämpft für die Einhaltung des bereits seit 2010 EU-weit gültigen Grenzwerts für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) und hatte mal wieder Erfolg mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Dieses hat für Essen die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone angeordnet: Die „Blaue Umweltzone“ gilt für 18 der 50 Stadtteile, einschließlich von Teilen der vielbefahrenen Autobahn 40. Das Gericht legte fest, dass in der neuen Zone in Essen vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Diesel-Fahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen. Das Land Nordrhein-Westfalen wurde dazu verpflichtet, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.
Für Gelsenkirchen ordnete das Gericht ein Fahrverbot für ältere Diesel auf einer Hauptverkehrsstraße an: die Kurt-Schumacher-Straße soll bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein, Ausnahmen für Gewerbetreibende soll es geben.
In der mündlichen Verhandlung hatte das Land Nordrhein-Westfalen bekräftigt, dass im Jahr 2020 durch schon geplante Maßnahmen eine Grenzwerteinhaltung an fast allen Messstationen erreicht werde. Eine Aufnahme von Fahrverboten in neue Luftreinhaltepläne sei unverhältnismäßig und würde eine zeitliche Verzögerung bedeuten.
Höchstens 40 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft sind im Jahresdurchschnitt erlaubt, dies gilt in der gesamten EU. Diese Werte wurde sowohl in Essen an der A40 mit 50 Mikrogramm und in Gelsenkirchen mit rd. 46 Mikrogramm bereits überschritten. Das Fahrverbot würde in Essen rund 42 000 Dieselfahrzeuge der Klassen Euro 4 und Euro 5 betreffen.
Stand: 16.11.18, Die Welt, https://www.welt.de/wirtschaft/article183912590/Essen-Gericht-ordnet-Diesel-Fahrverbotszone-auf-der-A40-an.html