In rund eine Million Daimler Pkw sollen illegale Abschalteinrichtungen verbaut sein, so die Staatsanwaltschaft. Daimler bestreitet die Verwendung von illegalen Abgasein-richtungen, räumt jedoch ein, dass die Grenzwerte für den Stickoxidausstoß bei einigen Modellen überschritten sein könnten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) glaubt, dass weitaus mehr Autos betroffen sein könnten, da bisher nur zwei Motorbaureihen im Fokus der Ermittlung stehen. In kleinere Baureihen wurden Renault-Motoren verbaut, die bei den Abgaswerten schlecht abgeschnitten haben. Die Systeme schalten sich teilweise bei Temperaturen von 17 Grad und weniger ab.
Eine Verordnung der EU aus 2007 schreibt vor:“ Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen“. Auf diesen Motorschutz beziehen sich die Autohersteller.
Daimler könnte, so vermuten die Staatsanwälte, im Fahrmodus eine Adblue-Einsparung programmiert haben, die allerdings nicht maßgeblich für die Typgenehmigung, also die Betriebsgenehmigung ist. Daimler geht nicht davon aus, dass es eine Stillegungsverfügung geben wird.
Stand: 14.07.17,Die Welt, http://welt.de/wirtschaft-edition/article166633004/war-daimlers-trickserei-legal.html