Diesel: Kommunen könnten auf Fahrverbote verzichten

Mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) soll es Kommunen künftig erlaubt sein, keine Fahrverbote zu verhängen,  wenn  der Jahresmittelwert bei der Stickoxidbelastung zwar über dem von der EU-Kommission verordneten Grenzwert liegt, er aber nicht höher als 50 NO2Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ist. Dazu soll zeitgleich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt werden, wie man die Kontrolle für Dieselfahrzeuge ausübt, ob sie trotz Fahrverbot eine Fahrberechtigung haben. Noch können sich SPD/CDU/CSU nicht einigen.

Der jetzige Vorschlag ist, die Kontrolle automatisiert durchzuführen, ohne jeden einzelnen, der in die Innenstädte fährt zu kontrollieren. Die SPD will weitere Ausnahmereglungen für Euro 5 Dieselfahrer, die eigenständig nachgerüstet haben. Die rechtssichere Ausnahmen bei Fahrverboten werden noch zur Diskussion stehen. In der Sitzungswoche ab 11. März könnte dies im Bundestag debatiert werden und frühestens zumMonatsende in Kraft treten. Derzeit ist eine Überwachung des Fahrberbots wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht möglich.

Damit haben Stuttgart und Hamburg, wo das Fahrverbot derzeit gilt, keine Handhabe gegen Dieselfahrer. Sollten einzelne Straßen von der Sperrung betroffen sein, wie es bereits jetzt der Fall ist, werden sich Dieselfahrer eine Umgehungsroute suchen, und die gleichen Emissionen in  andere  Stadtgebiete freisetzen.  Gleiches gilt, wenn Euro 5 Dieselfahrer vom Fahrverbot betroffen sind. In Stuttgart sollen im weiteren Verlauf des Jahres Euro-5-Diesel mit einem Fahrverbot belegt werden, wenn sich die Luftwerte nicht weiter verbessern. Grund ist, dass die NOx-Werte am Neckartor mit 71 Mikrogramm weit über dem Grenzwert liegen, alle anderen 17 Messpunkte in der Stadt liefern jedoch deutlich geringere Werte, ebenso die zusätzlichen Messstellen an der Straße am Neckartor. Daher will man nun den zweithöchsten Wert (62 Mikrogramm9 zur Orientierung nehmen. Die Verwirrung wird immer größer….

Stand 21.02.2019, welt.de, Diesel-Grenzwerte auf wackliger Grundlage